Rezeptabrechnung

Zuverlässig, beratungsstark, schnell - Ihre Nr. 1 in der Kinderversorgung

Nicht jedes Kind hat die gleiche Zeit beim Trockenwerden. Viele Kinder nässen auch nach der Babyzeit am Tag oder in der Nacht ein.

Was viele Eltern nicht wissen: Ab dem vollendeten 3. Lebensjahr sind Hilfsmittel wie Windeln oder Inkontinenzeinlagen bei Bettnässen (Enuresis) und Hosennässen erstattungsfähig. Nässt das Kind ausschließlich in der Nacht ein gilt in den meisten Fällen das vollendete 5. Lebensjahr als Maßgabe, da das Bettnässen erst ab diesem Alter als behandlungsbedürftige Erkrankung gilt.

Im Folgenden haben wir Ihnen die wichtigsten Fragen zum Thema zusammengestellt:

Was muss ich am Anfang tun?

Ist Ihr Kind älter als drei Jahre, nässt aber noch regelmäßig ein, so kann Ihnen der Arzt nach einer Untersuchung und einer entsprechenden Diagnose ein Rezept für Windeln und anderen Inkontinenzhilfsmittel ausstellen.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Hier sehen Sie ein Musterrezept, Erläuterungen finden Sie unter dem Muster:

Musterrezept

(1) Hier stehen die Daten des Versicherten, also des Kindes, nicht eines Elternteils - der Bereich wird in der Regel anhand der Patientendaten automatisch richtig ausgefüllt.
(2) Hier stehen die Art des Hilfsmittels (mit Größe), die benötigte Menge pro Monat, die Diagnose und die die Verordnungsdauer - steht keine Dauer auf dem Rezept, gilt es in der Regel nur für einen Monat, bzw. für die aufgeführte Produktmenge.
(3) Hier muss der Punkt 7 - Hilfsmittel - angekreuzt sein
(4) In diesem Bereich steht die Adresse des Arztes, sowie dessen Unterschrift.

Je nach Kasse sind nicht immer alle Punkte notwendig, bzw. ist in manchen Fällen das genaue verschrieben Produkt nötig. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Können Sie mit jeder Kasse abrechnen?

Nein, denn einige Kassen arbeiten nur mit Vertragsunternehmen zusammen. Generell ist vor einer möglichen Abrechnung immer eine Genehmigung der Krankenkasse einzuholen. kiwisto ist Vertragspartner für die Kinderversorgung (von 3 bis 18 Jahren) der Vereinigten IKK (IKK Classic). Für andere Kassen ist im Einzelfall zu schauen, ob eine Versorgung durch kiwisto möglich ist.

Welche Produkte können wir bekommen?

Generell können alle Produkte verschrieben werden, die eine Hilfsmittelverzeichnisnummer haben. Diese Nummer finden Sie bei kiwisto immer in der Artikelbeschreibung. Je nach Kasse ist aber im Rahmen von Pauschalen auch die Versorgung mit anderen Produkte möglich. So können zum Beispiel die DryNites Pyjama Pants bei der IKK im Rahmen der Pauschale abgerechnet werden. Natürlich ist die Menge pro Monat dann geringer, als bei günstigeren Windeln.

Muss ich etwas zubezahlen?

Auch das ist je nach Krankenkasse und vor allem je nach gewähltem Produkt unterschiedlich. Zunächst einmal ist eine zuzahlungsfreie Versorgung immer das Ziel. Es ist jedoch immer von der Wahl des Produktes abhängig, ob eine Zuzahlung nötig ist oder nicht.

Was passiert, wenn die Versorgung durch kiwisto genehmigt wurde?

Wenn das der Fall ist, bekommen wir von der Kasse die Genehmigung und das Originalrezept zugeschickt. Wir nehmen dann schnellstmöglich Kontakt mit Ihnen auf, um die Versorgung für Ihr Kind abzusprechen.

Was ist, wenn ich mit einem Produkt nicht mehr zufrieden bin?

Melden Sie sich auf jeden Fall immer sofort bei uns, wenn irgendwas nicht stimmt. Gemeinsam mit Ihnen werden wir uns dann der Sache annehmen und mögliche Probleme lösen.

Meine Kasse kann nicht mit Ihnen abrechnen, was nun?

Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, Produkte ganz regulär bei uns einzukaufen und von unserer Erfahrung in der Kinderversorgung zu profitieren. Auch ohne Rezept stellen wir Ihnen eine zuverlässige und günstige Versorgung zusammen, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Kindes abgestimmt ist.

Bei allen Fragen rund um die Kinderversorgung: Unser Team hilft Ihnen gerne weiter:

Zum kiwisto Team

kiwisto ist anerkannter und zugelassener Lieferant für Inkontinenzhilfsmittel. Unser Institutionskennzeichen (IK) lautet: 330573571.

Zurück