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Windeln, Klingelhosen und mehr über die Krankenkasse abrechnen

Nicht jedes Kind hat die gleiche Zeit beim Trockenwerden. Viele Kinder nässen auch nach der Babyzeit am Tag oder in der Nacht ein. Nicht immer liegt eine Erkrankung oder eine Behinderung zugrunde, wenn größere Kinder noch Windeln brauchen. 

Was viele Eltern nicht wissen: Ab dem vollendeten 3. Lebensjahr sind Hilfsmittel wie Windeln oder Inkontinenzeinlagen bei Bettnässen (Enuresis) und Hosennässen erstattungsfähig. Nässt das Kind ausschließlich in der Nacht ein, gilt in den meisten Fällen das vollendete 5. Lebensjahr als Maßgabe, da das Bettnässen erst ab diesem Alter als behandlungsbedürftige Erkrankung gilt.

Gerade bei Bettnässen sind auch Klingelhosen eine mögliche Therapie, die Klingelhose wird dabei zumindest in Teilen oder sogar vollständig von der Krankenkasse übernommen. 

Wissenswertes zur Rezeptabrechnung auf einem Blick:

Grundsätzlich ist alles ganz einfach und doch haben sich in den letzten Jahren so viele Dinge geändert, die die Abrechnung über Rezept betreffen, dass wir Ihnen auf dieser Seite eine Übersicht bieten möchten. 

Wie bekomme ich ein Rezept vom Arzt?

Ist Ihr Kind älter als drei Jahre, nässt aber noch regelmäßig ein, so kann Ihnen der Arzt nach einer Untersuchung und einer entsprechenden Diagnose ein Rezept für Windeln und anderen Inkontinenzhilfsmittel ausstellen.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Ein Rezept ist immer gleich und sehr übersichtlich aufgebaut. Ein Windelrezept unterscheidet sich in der Hinsicht nicht von einer Verordnung für Medikamente oder andere Dinge. Hier sehen Sie ein Musterrezept mit beispielhaften Angaben für eine Windelversorgung, Erläuterungen finden Sie unter dem Muster:

Musterrezept

(1) Hier stehen die Daten des Versicherten, also des Kindes, nicht eines Elternteils - der Bereich wird in der Regel anhand der Patientendaten automatisch richtig ausgefüllt.
(2) Hier stehen die Art des Hilfsmittels (mit Größe), die benötigte Menge pro Monat, die Diagnose und die Verordnungsdauer - steht keine Dauer auf dem Rezept, gilt es in der Regel nur für einen Monat bzw. für die aufgeführte Produktmenge.
(3) Hier muss der Punkt 7 - Hilfsmittel - angekreuzt sein
(4) In diesem Bereich steht die Adresse des Arztes, sowie dessen Unterschrift.

Je nach Kasse sind nicht immer alle Punkte notwendig bzw. ist in manchen Fällen exakt das verschriebene Produkt nötig. Hier helfen wir Ihnen gerne weiter.

Kann kiwisto mit Krankenkassen abrechnen?

Als zugelassener Hilfsmittellieferant dürfen wir mit Krankenkassen abrechnen. Leider haben nahezu alle Krankenkassen für die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzhilfsmitteln (Windeln und Vorlagen) mittlerweile Verträge abgeschlossen und arbeiten nur noch mit Vertragsunternehmen zusammen, die über sehr niedrige Pauschalen abrechnen. Generell ist vor einer möglichen Abrechnung immer eine Genehmigung der Krankenkasse einzuholen. kiwisto arbeitet mit verschiedenen Kassen im Bereich der Kinderversorgung zusammen (so der Heimat Krankenkasse aus Bielefeld). Es handelt sich dabei aber immer um individuelle Sondervereinbarungen. Sprechen Sie also im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, welche Abrechnungsmöglichkeiten es gibt. 

Weitere Informationen über die Problematiken bei der Rezeptabrechnung finden Sie auch in unserem Blog.

Ich bin privat versichert - wie läuft die Windelversorgung über die PKV?

Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung versichert sind, ist eine Abrechnung über kiwisto in der Regel kein Problem. Lassen Sie sich ein Rezept ausstellen (Sie könne sich am oben genannten Beispielrezept für die gesetzlichen Krankenkassen orientieren). Sie können nun die auf dem Rezept verordneten Produkte ganz bequem bei kiwisto bestellen. Die Rechnung reichen Sie dann zusammen mit dem Rezept bei Ihrer Krankenkasse ein.

Gerne ergänzen wir für die Kasse teilweise notwendige Informationen auf der Rechnung (Versichertennummer, Geburtsdatum, etc.). Sie können sich über kiwisto auch automatisch im gewünschten Lieferintervall mit Ihrem Wunschprodukt beliefern lassen. Die Zahlung erfolgt dann bequem über PayPal oder Rechnung.

Welche Windeln und andere Hilfsmittel auf Rezept bekomme ich bei kiwisto?

Die alltägliche Windelversorgung lässt sich wie beschrieben oft nur über Vertragspartner abrechnen. Dennoch gibt es zahlreiche Produkte für die Inkontinenzversorgung von Kindern und Erwachsenen, die Sie bei kiwisto auf Rezept abrechnen können. Die Höhe der Erstattung ist dabei sehr unterschiedlich. Teilweise werden Produkte vollständig übernommen, bei anderen ist ein Eigenanteil zu leisten. 

Klingelhosen für Bettnässer auf Rezept

Eine etablierte Therapie bei Bettnässen ist die Klingelhose. Eine Klingelhose hilft dem Kind, rechtzeitig wach zu werden. Diese Therapie kann daher vom Arzt verordnet werden. Eine Abrechnung von Klingelhosen ist mit den meisten Kassen über kiwisto möglich. In der Regel wird die Standardvariante vollständig übernommen. Moderne Versionen wie Funk-Klingelhosen werden teilweise von der Krankenkasse bezahlt, hier müssen Sie dann die Differanz zur normalen Klingelhose selbst bezahlten. 

Werden Schwimmwindeln von der Krankenkasse übernommen?

Schwimmwindeln werden als Wassertherapie-Badebekleidung häufig anteilig von der Krankenkasse bezahlt und sind somit erstattungsfähig. Häufig gilt das allerdings nur für Schwimmwindeln für Kinder. Hintergrund ist hier, dass Windeln an sich zur Teilnahme am öffentlichen Leben bezahlt werden. Bei Erwachsenen gilt Schwimmen aber als Freizeitvergnügen, die passende Windel ist daher oft keine Kassenleistung.

Bei Kindern sieht das aber anders aus, da viele Kinder in der Schule Schwimmunterricht oder Schwimmtherapie haben. Damit ist die Schwimmwindel notwendig, damit das Kind an einer schulischen Pflichtveranstaltung teilnehmen kann und somit eine Kassenleistung. 

In vielen Fällen zieht die Krankenkasse aber einen Eigenanteil ab, sodass sich eher höherpreisige Schwimmwindeln auf Rezept lohnen. 

Achten Sie beim Ausstellen des Rezepts darauf, dass der Hinweis "zur Teilnahme am Schulschwimmen" vermerkt wird.

Weitere Informationen zur Abrechnung auf Rezept im Überblick:

Im folgenden stellen wir Ihnen weitere allgemeine Informationen aus unserer langjährigen Erfahrung zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen in den meisten Fällen nicht für Abrechnungen bei kiwisto genutzt werden können. 

Welche Windeln können wir bekommen?

Generell können alle Inkontinenzprodukte verschrieben werden, die im Hilfsmittelverzeichnis gelistet sind. Diese Nummer finden Sie bei kiwisto immer in der Artikelbeschreibung. Je nach Kasse ist aber im Rahmen von Pauschalen auch die Versorgung mit anderen Produkte möglich. Grundsätzlich gilt: Die Versorger müssen immer medizinisch notwendig, aber wirtschaftlich sinnvoll versorgen. Das bedeutet, oft werden nicht die gewünschten Windeln geliefert, sondern ähnliche Produkte mit nach Ansicht des Versorgers gleichem medizinischen Nutzen. So werden in der Regel eher Vorlagen mit Netzhosen verschickt, seltener Windeln mit Verschlüssen, fast nie Pantsprodukte

Wann muss ich für Windeln eine Aufzahlung leisten?

Auch das ist je nach Krankenkasse und vor allem je nach gewähltem Produkt unterschiedlich. Zunächst einmal ist eine zuzahlungsfreie Versorgung immer das Ziel. Es ist jedoch immer von der Wahl des Produktes abhängig, ob eine Zuzahlung nötig ist oder nicht. Durch die immer weiter sinkenden Pauschalen ist eine hochwertige Versorgung ohne Eigenanteil immer schwieriger. Besonders Produkte wie Pants sind oft mit hohen Eigenanteilen verbunden. Prüfen Sie daher immer, ob nicht der Kauf der Windeln ohne Rezept (zum Beispiel bei kiwisto) günstiger ist, als der Eigenanteil beim Versorger.

Aufzahlung oder Zuzahlung, wo ist der Unterschied? 

Die so genannte gesetzliche Zuzahlung ist nur von Erwachsenen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr zu zahlen. Diese Zuzahlung beträgt 10 % des Wertes einer Versorgung, minimal aber 5 Euro, maximal 10 Euro pro Monat. Von der gesetzlichen Zuzahlung können Sie sich auf Antrag befreien lassen, wenn es hierfür stichhaltige Gründe gibt, sprechen Sie am besten mit Ihrer Krankenkasse.

Die wirtschaftliche Aufzahlung wird dann fällig, wenn Sie mit der Standardversorgung des Lieferanten nicht zufrieden sind. Wenn Ihnen der Lieferant zum Beispiel nur Vorlagen liefert, Sie aber Pants möchten, so kann der Lieferant hierfür eine wirtschaftliche Aufzahlung berechnen. Diese muss aber klar mit Ihnen abgesprochen sein. Sie müssen außerdem immer eine kostenfreie und medizinisch ausreichende Alternative angeboten bekommen haben. 

Wie geht es weiter, wenn die Versorgung genehmigt wurde? 

Wenn das der Fall ist, der Versorger von der Kasse die Genehmigung und das Originalrezept zugeschickt. Sie werden dann dann schnellstmöglich kontaktiert, wenn die Versorgung nicht ohnehin schon abgesprochen ist.

Was kann ich tun, wenn ich keine passende Windeln über die Krankenkasse bekomme? 

Es besteht natürlich immer die Möglichkeit, Produkte ganz regulär bei uns einzukaufen und von unserer Erfahrung in der Windelversorgung für Kinder und Erwachsene zu profitieren. Auch ohne Rezept stellen wir Ihnen eine zuverlässige und günstige Versorgung zusammen, die genau auf die Bedürfnisse von Ihnen, Ihrem Kind oder Ihren Angehörigen abgestimmt ist. 

Bei allen Fragen rund um die Kinderversorgung: Unser Team hilft Ihnen gerne weiter:

Zum kiwisto Team

kiwisto ist anerkannter und zugelassener Lieferant für Inkontinenzhilfsmittel. Unser Institutionskennzeichen (IK) lautet: 330573571.

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