Wie Sie Windeln und Inkontinenzhilfsmittel über das Persönliche Budget beziehen können
Das Persönliche Budget kann helfen, wenn der Versorger der Krankenkasse keine passenden Windeln bietet. Wir zeigen, wie.
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Auch nach unzähligen Probenpaketen der verschiedenen Vertragspartner der Krankenkasse war nicht das passende Produkt dabei. Mal war die Saugstärke falsch, mal war die Passform nicht richtig, mal hat etwas anderes nicht richtig geklappt. Wenn Sie von Inkontinenz betroffen sind oder Menschen pflegen, die auf Inkontinenzhilfsmittel angewiesen sind, dann werden Sie das Problem vielleicht kennen.
Viele Vertragsversorger bieten aus wirtschaftlichen Gründen nur eine begrenzte Auswahl an Hilfsmitteln an. Auf diese Weise können größere Mengen eingekauft und so teils enorme Rabatte erzielt werden. Nur so ist eine wirtschaftliche Versorgung bei den geltenden, niedrigen Pauschalen der Krankenkassen möglich. Das hilft Betroffenen aber nur dann, wenn sie auch mit den angebotenen Produkten zurecht kommen. Ist kein passendes Hilfsmittel dabei, wird die Suche oft zu einer Odyssee, denn per ärztlicher Verordnung (umgangssprachlich meist Rezept genannt) versorgen dürfen ausschließlich die jeweiligen Vertragspartner der Krankenkassen.
War es lange Zeit möglich, selbst eine Rechnung einzureichen, so wurde diese Möglichkeit mittlerweile größtenteils abgeschafft und wird nur noch in den seltensten Fällen erlaubt.
Mit Hilfe des Persönlichen Budgets können Sie aber weiterhin Inkontinenzhilfsmittel und zahlreiche andere Leistungen selbst besorgen. Einen allgemeinen Artikel zum Persönlichen Budget des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales haben wir unter dem Artikel verlinkt. In diesem Artikel erläutern wir Ihnen die Möglichkeiten, das Persönliche Budget für den Kauf von Windeln einsetzen zu können.
Was ist das Persönliche Budget?
Mit dem Persönlichen Budget sollen Menschen mit Behinderungen in ihrer Selbstständigkeit gestärkt werden. Dafür werden Leistungen verschiedener Stellen, wie zum Beispiel der Krankenkassen, als Geldmittel bereit gestellt. Mit diesen Beträgen können sich Betroffene, aber auch deren Angehörige, die Leistungen dann selbst besorgen. Die dabei entstehenden Kosten sollen allerdings nicht höher ausfallen, als wenn die Leistung direkt über den Kostenträger (im Fall von Inkontinenzhilfsmitteln Ihre Krankenkasse) erbracht oder vermitteln wird.
Wie hoch ist das Persönliche Budget für Inkontinenzhilfsmittel?
Bei allen Leistungen der Krankenkasse gilt immer das Wirtschaftlichkeitsgebot. Die Kassen haben die Inkontinenzversorgung daher öffentlich ausgeschrieben, woraus vereinfacht gesagt die Inkontinenz-Pauschalen entstanden sind.
Auf die Höhe dieser Pauschalen ist auch das Persönliche Budget für Windeln und Inkontinenzhilfsmittel beschränkt. Da diese Pauschale nicht bei allen Krankenkassen identisch ist, fällt auch die Höhe des Persönlichen Budgets unterschiedlich aus und ist damit abhängig von Ihrer Krankenkasse. Die genaue Höhe können Sie bei Ihrer Kasse in Erfahrung bringen.
Wichtig zu wissen: Über den Vertragsversorger Ihrer Krankenkasse bekommen Sie, unabhängig von der Höhe der Pauschale, eine vollständige Versorgung ohne Aufpreis (lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 % der Pauschale ist zu leisten), sofern die Versorgung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Das bedeutet, Sie bekommen die medizinisch notwendige Menge und Saugstärke, nicht aber ein bestimmtes Wunschprodukt (wie etwa Pants oder eine bestimmte Marke). Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Produkt, wird eine wirtschaftliche Aufzahlung fällig. So ist es dann auch beim Persönlichen Budget.
Die Vorteile des Persönlichen Budgets gegenüber einer Vertragsversorgung
Mit dem Persönlichen Budget können Sie sich die passenden Windeln und Inkontinenzhilfsmittel selbstständig dort besorgen, wo Sie möchten. Sie sind nicht mehr an feste Vertragspartner und die dort angebotenen Produkte gebunden. Sie können Mengen, Marken, Saugstärken und Produktarte frei wählen.
Besonders in der Kinderversorgung kann das einen entscheidenden Vorteil bieten, da viele Vertragsversorger eher auf Erwachsene spezialisiert sind und wenige oder keine Kinderwindeln im Angebot haben. Sie können das Persönliche Budget zum Beispiel auch für Windeln einsetzen, die Sie in der Drogerie kaufen.
Gibt es Nachteile bei der Nutzung des Persönlichen Budgets?
Das Persönliche Budget ist auf die Höhe der Inkontinenzpauschale beschränkt. Selbst wenn Sie also Windeln oder andere Hilfsmittel selbst kaufen, die es bei einem Vertragsversorger aufzahlungsfrei geben würde, zahlen Sie die Differenz selbst.
Die Nutzung des Persönlichen Budgets ist daher nur dann sinnvoll, wenn Sie mit der Versorgung der Vertragspartner nicht zurecht kommen oder sogar bei keinem Partner passende Produkte finden. Prüfen Sie daher zunächst, ob Sie mit einer aufzahlungsfreien Versorgung zufrieden sind.
Ein Nachteil kann es auch sein, dass Sie sich wieder selbst um die Besorgung der Inkontinenzhilfsmittel kümmern müssen. Das muss aber nicht sein, denn bei kiwisto können Sie ganz einfach automatische Lieferungen vereinbaren.
Wie wird das Persönliche Budget für Windeln ausgezahlt?
Das Persönliche Budget wird als Geldleistung an Sie ausgezahlt. Bei der Auszahlung wird dann auch gegebenenfalls die gesetzliche Zuzahlung berücksichtigt, die auch bei einer Versorgung über einen Vertragspartner zu zahlen wäre.
Muss ich nachweisen, dass ich das Persönliche Budget tatsächlich für Windeln ausgebe?
Grundsätzlich ja. Allerdings können Sie die Art des Nachweises beim Antrag mit vereinbaren. Der Nachweis soll dabei so unbürokratisch wie möglich erbracht werden können.
Eine Rechnung über Windeln oder ein Kassenbeleg sind hierfür in der Regel ausreichend. Klären Sie das aber zur Sicherheit beim Antrag direkt ab, damit Sie im Vorfeld Bescheid wissen, was Sie aufbewahren und einreichen müssen.
Wie beantrage ich das Persönliche Budget für Inkontinenzhilfsmittel?
Windeln und Inkontinenzhilfsmittel sind eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Daher ist Ihre Krankenkasse auch der erste Ansprechpartner für den Antrag.
Wenden Sie sich daher dort an die Geschäftsstelle bei Ihnen vor Ort oder die telefonische Hotline. Sie bekommen dann einen Antrag, der sich unterscheiden kann, abhängig davon, was Sie beantragen möchten. Teilweise gibt es auch einen Antrag für alles, auf dem Sie die gewünschte Leistung dann angeben können.
Je nach Leistung können zwischen Ihnen und der Krankenkasse als Leistungsträger Zielvereinbarungen geschlossen werden. Darin wird festgelegt, für welchen Zweck das Persönliche Budget verwendet werden soll und welche Kassenleistung es gegebenenfalls ersetzt. In diesen Zielvereinbarungen kann dann auch festgelegt werden, wie Sie die vereinbarungsgemäße Nutzung belegen müssen.
Wo finde ich weitere Informationen zum Persönlichen Budget?
Wenn Sie weitere Informationen zum Thema Persönliches Budget auch abseits der Versorgung mit Inkontinenzhilfsmitteln suchen, hilft Ihnen die Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales weiter. Dort finden Sie eine umfangreiche Hilfeseite mit vielen Antworten rund um das Persönliche Budget:
Fragen und Antworten auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales